Gutscheinregelungen für 2021

Gutscheinregelungen für 2021

Durch die Corona-Pandemie können Weihnachtsfeiern und Betriebsveranstaltungen oft nicht stattfinden. Es wurde daher die Regelung aus dem Jahr 2020 neu aufgelegt, dass der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen über EUR 365.- pro Dienstnehmer auch 2021 in Form von Gutscheinen ausgegeben werden kann.

Folgende Gutscheinregelungen sind daher für 2021 möglich:

  • EUR 186.- Sachzuwendungen (wie im Vorjahr auch) sowie zusätzlich EUR 365.- für Betriebsveranstaltungen sind max. in Gutscheinform möglich. Somit gesamt EUR 551.- pro Kopf (egal welches Arbeitszeitausmaß, auch für geringfügige Angestellte möglich; nicht für Einzelunternehmer selbst). Bereits absolvierte Veranstaltungen oder Sachzuwendungen sind anzurechnen (vermindern also den maximalen Gutscheinbetrag!).
  • Die Gutscheine müssen vom Arbeitgeber gekauft werden. Die Abgabe an die Mitarbeiter ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Die Gutscheine müssen von November 2021 bis Jänner 2022 an die MitarbeiterInnen abgegeben werden (Kauf aber noch im Jahr 2021 notwendig!).

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